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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00   

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FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00 (https://dejure.org/2004,20001)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.02.2004 - 3 K 360/00 (https://dejure.org/2004,20001)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 3 K 360/00 (https://dejure.org/2004,20001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen von Kaufverträgen der Grunderwerbsteuer; Bedeutung des Werts der Gegenleistung für die Bemessung der Steuer; Zulässigkeit der Einbeziehung der Kosten für die Sanierung der erworbenen Eigentumswohnungen über die vereinbarten Kaufpreise hinaus in die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1997) § 8 Abs. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Sanierungsverpflichtung im Grundstückskaufvertrag; Gegenstand des Erwerbsvorgangs; verdecktes einheitliches Vertragswerk; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sanierungsverpflichtung im Grundstückskaufvertrag - Gegenstand des Erwerbsvorgangs - verdecktes einheitliches Vertragswerk - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1789
  • EFG 2005, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.10.1999 - II R 17/99

    Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00
    Gegenstand der Vereinbarungen kann mithin das Grundstück in einem Zustand sein, in den es nach den Vereinbarungen erst zu versetzen ist (BFH in ständiger Rechtsprechung, z. B. - die Grundsätze zusammenfassend - Urteil vom 27. Oktober 1999 II R 17/99, BStBl II 2000, 34 ).
  • BFH, 23.10.2002 - II R 81/00

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00
    Mit der Bauverpflichtung leistet dann der Erwerber nicht fremdnützig an den Veräußerer, sondern eigennützig an sich selbst (BFH-Urteil vom 23. Oktober 2002 II R 81/00, BStBl II 2003, 199 , BFHE 200, 416 ).
  • BFH, 21.04.1999 - II R 29/98

    Erwerb eines bebauten Grundstücks, mehrere Personen auf der Veräußererseite;

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2004 - 3 K 360/00
    Insbesondere spricht für den engen Zusammenhang, wenn der Verkäufer und der Unternehmer der Bauleistungen personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich miteinander eng verbunden sind (BFH-Urteil vom 21. April 1999 II R 29/98, BFH/NV 1999, 1507 ).
  • BFH, 02.03.2006 - II R 47/04

    GrESt: einheitlicher Erwerbsgegenstand

    Das Finanzgericht (FG) führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 217 veröffentlichten Urteils unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beweisaufnahme aus, nicht nur die Übereignung, sondern auch die Sanierung der Wohnungen sei eine von der personell eng verbundenen Veräußererseite (GbR und L-GmbH) an die Kläger zu erbringende Leistung gewesen.
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